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Therapiekosten

„Erfolg ist wichtiger als Administration.“

Marco Schneider
Psychologe, M. Sc., ­Psycho­logischer ­Psychotherapeut, Inhaber
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Gesamtkosten ist abhängig von den erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens. Gerne unterstützen wir Sie in der Kommunikation mit den Kostenträgern.

Privatversicherte

Der Stundensatz für eine 50-minütige Sitzung beträgt je nach Aufwand zwischen 131,16 Euro und 196,74 Euro. Hinzu kommen etwaige Kosten für flankierende Maßnahmen, zum Beispiel für die Erhebung einer biographischen Anamnese zum Therapiebeginn, Diagnostik, Auswertung von Testuntersuchungen und Fragebögen sowie gegebenenfalls konsiliarische Erörterungen mit behandelnden Ärzten. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen die Kosten nur teilweise. In diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.

Selbstzahler

Für Selbstzahler bleibt die Therapie auf Wunsch absolut anonym. In diesem Fall erfolgt keine Vermittlung von Informationen an die Krankenkasse. Dies kann erhebliche Vorteile bieten, zum Beispiel bei einer Bewerbung für den Staatsdienst oder Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kosten auf Selbstzahlerbasis entsprechen dabei denen für Privatversicherte.

Gesetzlich Versicherte

Auch wenn wir eine Privatpraxis sind, können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten durch ihre gesetzliche Krankenkasse bei uns erstattet bekommen – über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.

Dies kann der Fall sein, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis in zumutbarer Zeit oder Entfernung finden konnten. In solchen Fällen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis übernehmen – vorausgesetzt, sie stimmt der Behandlung vor Beginn schriftlich zu.

Für den Antrag auf Kostenerstattung in unserer Praxis benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel die folgenden Unterlagen, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung gestellt haben:

  • Ärztliche Bescheinigung
    Eine Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist.

  • Protokoll der Therapieplatzsuche
    Eine Dokumentation Ihrer Bemühungen, zeitnah einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in zumutbarer Entfernung zu finden.

  • Bestätigung durch unsere Praxis
    Ein Schreiben, das bestätigt, dass wir die Behandlung kurzfristig übernehmen können.

Gerne besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen in einem Erstgespräch, um alle Ihre Fragen zum Kostenerstattungsverfahren zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen müssen, da eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.

Formulare zum Download: