Für Selbstzahler bleibt die Therapie auf Wunsch absolut anonym. In diesem Fall erfolgt keine Vermittlung von Informationen an die Krankenkasse. Dies kann erhebliche Vorteile bieten, zum Beispiel bei einer Bewerbung für den Staatsdienst oder Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Coaching ist keine Heilbehandlung, daher erfolgt keine Kostenübernahme durch Kostenträger. Für Coachings werden 250,00 Euro pro Stunde berechnet. Die Kosten für ein berufliches Coaching können gegebenenfalls steuerlich geltend werden.
Sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse vor Therapiebeginn schriftlich zugestimmt hat, kann auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden. Für den Antrag auf Kostenerstattung in Bezug auf psychotherapeutische Behandlung in unserer Privatpraxis sind folgende Unterlagen für die Krankenkasse erforderlich:
- Ärztliche Bescheinigung: Diese Bescheinigung belegt die Dringlichkeit und Notwendigkeit der psychotherapeutischen Behandlung.
- Protokoll der vergeblichen Therapieplatzsuche: In diesem Dokument werden die nicht erfolgreichen Versuche festgehalten, einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in zumutbarer Entfernung zu finden.
- Bestätigung des Psychotherapeuten: Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Behandlung in unserer Privatpraxis kurzfristig übernommen werden kann.
Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen zum Download zur Verfügung und unterstützen Sie jederzeit gerne bei der Antragstellung.
Folgende Formulare können Sie hier herunterladen: