kosten
Therapiekosten

„Erfolg ist wichtiger als Administration.“
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Gesamtkosten ist abhängig von den erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens. Gerne unterstützen wir Sie in der Kommunikation mit den Kostenträgern.
Noch ein Hinweis: Als Bestellpraxis halten wir Ihren Termin ausschließlich für Sie bereit. Ein nicht rechtzeitig abgesagter oder verschobener Termin wird mit 120 Euro in Rechnung gestellt, insofern wir ihn nicht neu vergeben können. Bei Absagen oder Terminverschiebungen bis 48 Stunden vor dem Termin entstehen keine Kosten.

„Erfolg ist wichtiger als Administration.“
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Gesamtkosten ist abhängig von den erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens. Gerne unterstützen wir Sie in der Kommunikation mit den Kostenträgern.
Noch ein Hinweis: Als Bestellpraxis halten wir Ihren Termin ausschließlich für Sie bereit. Ein nicht rechtzeitig abgesagter oder verschobener Termin wird mit 120 Euro in Rechnung gestellt, insofern wir ihn nicht neu vergeben können. Bei Absagen oder Terminverschiebungen bis 48 Stunden vor dem Termin entstehen keine Kosten.
Privatversicherte
Selbstzahler
Gesetzlich Versicherte
Auch wenn wir eine Privatpraxis sind, können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen bei uns behandelt werden – über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.
Das kann der Fall sein, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis in zumutbarer Zeit oder Entfernung finden konnten. In solchen Fällen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis übernehmen – vorausgesetzt, sie stimmt der Behandlung vor Beginn schriftlich zu.
Für den Antrag auf Kostenerstattung in unserer Praxis benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel die folgenden Unterlagen, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen:
-
Ärztliche Bescheinigung
Eine Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist. -
Protokoll der Therapieplatzsuche
Eine Dokumentation Ihrer Bemühungen, zeitnah einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in zumutbarer Entfernung zu finden. -
Bestätigung durch unsere Praxis
Ein Schreiben, das bestätigt, dass wir die Behandlung kurzfristig übernehmen können.
Gerne besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen in einem Erstgespräch, um alle Ihre Fragen zum Kostenerstattungsverfahren zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen müssen, da eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.
Formulare zum Download
Privatversicherte
Selbstzahler
Gesetzlich Versicherte
Auch wenn wir eine Privatpraxis sind, können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen bei uns behandelt werden – über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.
Das kann der Fall sein, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis in zumutbarer Zeit oder Entfernung finden konnten. In solchen Fällen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis übernehmen – vorausgesetzt, sie stimmt der Behandlung vor Beginn schriftlich zu.
Für den Antrag auf Kostenerstattung in unserer Praxis benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel die folgenden Unterlagen, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen:
-
Ärztliche Bescheinigung
Eine Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist. -
Protokoll der Therapieplatzsuche
Eine Dokumentation Ihrer Bemühungen, zeitnah einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in zumutbarer Entfernung zu finden. -
Bestätigung durch unsere Praxis
Ein Schreiben, das bestätigt, dass wir die Behandlung kurzfristig übernehmen können.
Gerne besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen in einem Erstgespräch, um alle Ihre Fragen zum Kostenerstattungsverfahren zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen müssen, da eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.
