Für Selbstzahler bleibt die Therapie auf Wunsch absolut anonym. In diesem Fall erfolgt keine Vermittlung von Informationen an die Krankenkasse. Dies kann erhebliche Vorteile bieten, zum Beispiel bei einer Bewerbung für den Staatsdienst oder Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Behandlung kann auch als Coaching abgerechnet werden. Für Coachings werden 250,00 Euro pro Behandlungsstunde berechnet. Die Kosten für ein Coaching im beruflichen Bereich können gegebenenfalls von der Steuer abgesetzt werden.
Sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse vor Therapiebeginn schriftlich zugestimmt hat, kann auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden. Für den Antrag auf Kostenerstattung in Bezug auf psychotherapeutische Behandlung in unserer Privatpraxis sind folgende Unterlagen für die Krankenkasse erforderlich:
- Ärztliche Bescheinigung: Diese Bescheinigung belegt die Dringlichkeit und Notwendigkeit der psychotherapeutischen Behandlung.
- Protokoll der vergeblichen Therapieplatzsuche: In diesem Dokument werden die nicht erfolgreichen Versuche festgehalten, einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in zumutbarer Entfernung zu finden.
- Bestätigung des Psychotherapeuten: Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Behandlung in unserer Privatpraxis kurzfristig übernommen werden kann.
Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen zum Download zur Verfügung und unterstützen Sie jederzeit gerne bei der Antragstellung.
Folgende Formulare können Sie hier herunterladen: